Allgemeines über das Virus

Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern, ihr Name leitet sich von der blauen Farbe der Zunge ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und muss sofort gemeldet werden. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden dürfen.

Infektion und Inkubation

Das Blauzungenvirus wird durch Mücken übertragen. Nachdem die Mücke dieses Virus beim infizierten Tier aufgenommen hat, vermehrt sich das Virus in der Mücke und gelangt in die Speicheldrüse des Insekts. Beim nächsten Saug-Akt auf einem anderen Tier, wird dieser Virus übertragen. Die Mücke bleibt ihr Leben lang Überträger.

Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 15 Tage.

Symptome

  • 6 bis 8 Tage anhaltendem Fieber und starker Durchblutung der Kopfschleimhäute
  • Ödeme an Lippen, Augenliedern und Ohren
  • blaurote Färbung im Maulbereich und vor allem der Zunge
  • schaumiger Speichelausfluss
  • Nasenausfluss
  • Atembeschwerden
  • Lahmheit durch Entzündungen am Klauensaum und den Skelettmuskeln
  • Aborte oder missgebildete Lämmer

Als Probenmaterial werden Blut oder Plasma, sowie vom toten Tier Milz, Lymphknoten oder Herzblut verwendet.

Behandlung

Beim milden Krankheitsverlauf ist eine selbstständige Heilung möglich. Neben Maßnahmen die zur Linderung der Symptome führen, wird empfohlen, erkrankte Tiere nicht der Sonnenstrahlung auszusetzen.

Vorbeugung

Hat sich die anzeigepflichtige Krankheit erstmal bestätigt, wird eine 150-Kilometer-Sperrzone (Beobachtungsgebiet) erstellt. In dieses Gebiet dürfen Tiere verkauft werden, aber nicht umgekehrt.
Auch innerhalb des Gebietes darf mit den Tieren gehandelt werden.